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| Wir machen für Sie den | ![]() |
| Unter http://micro.sec2-server.de/index.php?portal_id=eb finden Sie Informationen zuallen bereichen rund ums Energiespaaren. |
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| Grundlage: | Energieeinsparverordnung und EU-Richtlinie | ||||||||||
| Warum: | 85% aller Wohngebäude mit Baujahr 1985 und früher verbrauchen ca. 25-45 l Heizöl/m2, im Vergleich dazu verbraucht ein Haus welches nach der neusten Energieeinsparverordnung gebaut wird ca. 7 l/m2. | ||||||||||
| Schwachstellen: |
Einsparpotential durch Austausch oder Verbesserung der...
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| Ziele: |
Energieeinsparung (Öl, Gas, Strom etc.) Werterhalt und Wertsteigerung des Gebäudes Reduzierung des CO2-Ausstosses |
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Tätigkeit des Energieberaters: |
Neutrale Beratung bezüglich Energieeinsparung (Anlagetechnik und Gebäudehülle) |
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| Qualifikation: | z.B. Kurs bei Handwerkskammer mit 200 Pflichtstunden und Abschlussprüfung zum Energieberater (HWK) | ||||||||||
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ESC: (Energiesparcheck) |
gefördert mit 100.- Euro durch BHWT (Baden -Württembergischer Handwerkstag) überschlägige Bestandsaufnahme über Gebäudetypologie Kosten EFH: 200.- Euro (brutto) |
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| Energiepass: |
Aufbau analog ESC Gültigkeit: 10 Jahre nach Erstellung Kosten: ca. 350.- bis 450.- Euro (netto; Bedarfspass) Kosten: ca. 125.- bis 175.- Euro (netto; Verbrauchspass) |
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| Gesetz: |
Energiepass für alle Mietwohnungen bei Mieterwechsel alle Häuser bei Verkauf alle öffentlichen Gebäude (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zur Förderung der Marktakzeptanz) Voraussichtlich analog Energielabel(s.u.) Energieeffizienzklasse (Waschmaschinen, Kühlschrank, etc.) Umsetzung voraussichtlich mit Übergangsfristen |
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| Vor Ort Beratung: |
aufwendige und detaillierte Beratung durch Spezialisten detaillierte Bestandsaufnahme Abschlussbesprechnung Variantenvergleiche verschiedener Möglichkeiten Amortisationsrechnungen Hinweise zu Fördermöglichkeiten u.v.m. Kosten: ab ca. 600.- bis 1000.- Euro
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| Allgemein: | Mit der seit Februar 2002 geltenden Energieeinsparverordnung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. die Rechtsgrundlage für die energetische Beurteilung eines Gebäudes neu definiert worden. Nicht nur auf bautechnischen Schutz, sondern auch auf den Einsatz der Anlagentechnik zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung. Somit eröffnet sich mehr gestalterischer Spielraum für eine ganzheitliche Planung. Das Ziel der Energieeinsparverordnung, eine wesentliche Minderung des CO²-Ausstoßes zu erreichen, erfordert eine primärenergetische Bewertung der eingesetzten Energieträger. Die Energieeinsparverordnung limitiert nicht den Energieverbrauch innerhalb des Gebäudes (Endenergie), sondern begrenzt den maximal zulässigen Primärenergiebedarf unter Einbeziehung der Anlagetechnik. Die Anstöße, die von der Energieeinsparverordnung zu erwarten sind, werden sowohl dem Hausbesitzer als auch dem Mieter zur Einsparung von Energie-Nebenkosten, zu verbessertem Wohnkomfort sowie zur Werterhaltung der Immobilie verhelfen und schlussendlich zur beabsichtigten CO2-Minderung führen. |

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