Energieberatung


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Energiepässe Gemeinde Badenweiler


Wir machen für Sie den


Die Energie-Infobox:

Unter http://micro.sec2-server.de/index.php?portal_id=eb finden Sie Informationen zuallen bereichen rund ums Energiespaaren.

Was versteht man unter Energieberatung und was bringt sie Ihnen?

Grundlage: Energieeinsparverordnung und EU-Richtlinie
 
Warum: 85% aller Wohngebäude mit Baujahr 1985 und früher verbrauchen ca. 25-45 l Heizöl/m2, im Vergleich dazu verbraucht ein Haus welches nach der neusten Energieeinsparverordnung gebaut wird ca. 7 l/m2.
 
Schwachstellen: Einsparpotential durch Austausch oder Verbesserung der...
...Heizanlage15-25%
...Fenster   4-8%
...Außenwände15-25%
...Dach12-18%
...Kellerdecke/Boden   4-8%
 
Ziele: Energieeinsparung (Öl, Gas, Strom etc.)
Werterhalt und Wertsteigerung des Gebäudes
Reduzierung des CO2-Ausstosses
 
Tätigkeit des
Energieberaters:
 

Neutrale Beratung bezüglich Energieeinsparung (Anlagetechnik und Gebäudehülle)
 
Qualifikation: z.B. Kurs bei Handwerkskammer mit 200 Pflichtstunden und Abschlussprüfung zum Energieberater (HWK)
 

Möglichkeiten der Energieberatung:

ESC:
(Energiesparcheck)
 
gefördert mit 100.- Euro durch BHWT (Baden -Württembergischer Handwerkstag)
überschlägige Bestandsaufnahme über Gebäudetypologie
Kosten EFH: 200.- Euro (brutto)
 
Energiepass: Aufbau analog ESC
Gültigkeit: 10 Jahre nach Erstellung
Kosten: ca. 350.- bis 450.- Euro (netto; Bedarfspass)
Kosten: ca. 125.- bis 175.- Euro (netto; Verbrauchspass)
 
Gesetz:
Energiepass für alle Mietwohnungen bei Mieterwechsel
alle Häuser bei Verkauf
alle öffentlichen Gebäude (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zur Förderung der Marktakzeptanz)

Voraussichtlich analog Energielabel(s.u.)
Energieeffizienzklasse (Waschmaschinen, Kühlschrank, etc.)
Umsetzung voraussichtlich mit Übergangsfristen
 
Vor Ort Beratung: aufwendige und detaillierte Beratung durch Spezialisten
detaillierte Bestandsaufnahme
Abschlussbesprechnung
Variantenvergleiche verschiedener Möglichkeiten
Amortisationsrechnungen
Hinweise zu Fördermöglichkeiten u.v.m.

Kosten: ab ca. 600.- bis 1000.- Euro

Förderung: Zuschuss von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
ab ca. 175.- (f. Ein-/Zweifamilienhaus) bis 250.- Euro (ab drei Wohneinheiten) (projektbezogen)
Gültigkeit des Programms derzeit bis 31.12.2006.
Voraussetzung: Baujahr vor 1984 und mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt.
Förderung nur bei Mitgliedschaft des Beraters in BAFA-Liste
 
Allgemein: Mit der seit Februar 2002 geltenden Energieeinsparverordnung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. die Rechtsgrundlage für die energetische Beurteilung eines Gebäudes neu definiert worden. Nicht nur auf bautechnischen Schutz, sondern auch auf den Einsatz der Anlagentechnik zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung. Somit eröffnet sich mehr gestalterischer Spielraum für eine ganzheitliche Planung. Das Ziel der Energieeinsparverordnung, eine wesentliche Minderung des CO²-Ausstoßes zu erreichen, erfordert eine primärenergetische Bewertung der eingesetzten Energieträger. Die Energieeinsparverordnung limitiert nicht den Energieverbrauch innerhalb des Gebäudes (Endenergie), sondern begrenzt den maximal zulässigen Primärenergiebedarf unter Einbeziehung der Anlagetechnik. Die Anstöße, die von der Energieeinsparverordnung zu erwarten sind, werden sowohl dem Hausbesitzer als auch dem Mieter zur Einsparung von Energie-Nebenkosten, zu verbessertem Wohnkomfort sowie zur Werterhaltung der Immobilie verhelfen und schlussendlich zur beabsichtigten CO2-Minderung führen.


Mögliche Fördermaßnahmen:

Beispiel: KfW-Program: Energieeffizient Sanieren Impuls-Programm-Altbau des Landes Baden-Württemberg


Darstellung von Schwachstellen

Bild 1

Bild 1: Fehlende oder nicht ausreichende Dämmung im Kehlgebälk,
Wärme (Energie) fließt ab, Energieverluste


Bild 2
Bild 2: Unsachgemäßer Anschluß und fehlende Wärmedämmung
im Anschlußbereich Außenwand/Sparren


Bild 3
Bild 3: Analog Bild 2, massive Wärmebrücke im Bereich der
Haustrennwände und schlecht gedämmte Laibungen an den Dachflächenfenstern